Vergütung für Solarstrom
Vergütung für Solarstrom ab 01. April 2012
Alle Angaben vorbehaltlich möglicher weiterer Änderungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens und Verabschiedung im Bundesrat am 11. Mai 2012!
Zum 1. April 2012 haben sich die Vergütungen des Erneuerbaren-Energien-Geseztes (EEG) geändert. In der Tabelle finden Sie die aktuell gültigen Vergütungssätze (ct/kWh).
Inbetriebnahme | bis 10 kWp | 10 kWp bis 1 MWp | 1 MWp bis 10 MWp |
|---|---|---|---|
ab 01.04.2012 | 19,50 | 16,50 | 13,50 |
ab 01.05.2012 | 19,31 | 16,34 | 13,37 |
ab 01.06.2012 | 19,11 | 16,17 | 13,23 |
ab 01.07.2012 | 18,92 | 16,01 | 13,10 |
ab 01.08.2012 | 18,73 | 15,85 | 12,97 |
ab 01.09.2012 | 18,54 | 15,69 | 12,84 |
ab 01.10.2012 | 18,36 | 15,53 | 12,71 |
Hinweis: Ab 1. November 2012 wird die Höhe der monatlichen Vergütungskürzung vierteljährlich angepasst - abhängig davon, wie hoch der Photovoltaik-Zubau in den vorangegangenen 3 bis 12 Monate war. Die jährliche Absenkung der Vergütung ist auf maximal 29 Prozent gedeckelt.
bis 10 kWp: Ab dem 01.01.2013 werden maximal 80 Prozent des erzeugten Stroms vergütet. Der Rest kann direkt selbst genutzt, gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt verbraucht oder frei vermarktet werden.
ab 10 kWp: Ab dem 01.01.2013 werden maximal 90 Prozent des erzeugten Stroms vergütet. Der Rest kann direkt selbst genutzt, gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt verbraucht oder frei vermarktet werden.
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